Hausrat unbedingt versichern
Guter Rat ist teuer. Und guter Hausrat auch. Mit der Zeit sammeln sich in einer Wohnung oder im Haus teure Möbel, Elektrogeräte und Wertsachen an, so dass ihre Beschädigung oder ihr Verlust für viele den finanziellen Ruin bedeuten kann. Mit einer Hausratversicherung wird man dagegen nach einem Blitzschlag, einem Sturm oder einem Feuer zwar hausratlos aber nicht ratlos sein. Und die Hausratversicherung ist alles andere als teuer.
Bereits mit einem Monatsbeitrag im einstelligen Bereich kann man sich gegen die üblichen Risiken versichern, die dem Hausrat drohen. Je nach Größe der Wohnung und Wert des Hausrats variieren jedoch diese Versicherungsbeiträge, was oftmals dazu führt, dass viele Haushalte unterversichert sind. Dann kann im Falle eines Totalschadens allerdings auch nicht der gesamte Hausrat ersetzt werden.
Um eine schnelle Regelung mit der Hausratversicherung zu erzielen, ist es wichtig, von etwas kostspieligeren Möbelstücken die Kaufbelege aufzubewahren. Wenn durch einen Sturm die Scheiben zu Bruch gehen und durch den eindringenden Regen die neuen Viscoschaummatratzen durchnässt und unbrauchbar geworden sind, kann man hochwertigere Stücke nur vollständig ersetzt bekommen, wenn man den Kaufpreis nachweisen kann. Denn Matratzen gibt es schließlich für 100 aber auch für 1000 Euro.
Je nach Versicherer können manche Dinge mit versichert sein oder nicht. Bei einem Versicherungswechsel sollten deshalb nicht nur die Preise, sondern auch die Leistungen und der Service stimmen. Schließlich tut man das bei anderen Dingen ja auch, z. B. wenn man Gardinen online kauft. Das Internet ist dafür eine ideale Plattform, wo man sich im Versicherungsvergleich die günstigste – auf die persönlichen Bedürfnisse zurechtgeschnittene – Hausratversicherung aussuchen kann. Interessant ist z. B. auch die Frage, ob eine Markise, die außen am Haus angebracht ist, ebenfalls mit versichert ist. Schließlich sind die Markisen Preise nicht gerade ein Pappenstiel, und da sie ständig Wind und Wetter ausgesetzt sind, ist die Frage nach Ersatz bei Beschädigung natürlich berechtigt. Hier reichen die Angaben von „nicht versichert“ über „bedingt versichert“ bis „mit versichert“. Allerdings sollte man es nicht drauf ankommen lassen und die Markise bei Unwetter-Meldungen besser einfahren.

